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[BILD]: Evangelische Landeskirche Logo oder was passendes

Die evangelischen Landeskirchen sind Territorialkirchen, die aus der Reformation hervorgegangen sind. Ihre Gebiete erinnern an jene Zeit, als auf dem Gebiet des heutigen Deutschlands viele kleine Staaten existierten, deren jeweiliger Landesherr über die dort geltende Konfession entschied. Die deutschen evangelischen Kirchen entwickelten sich deshalb innerhalb dieser weltlich regierten Territorien. Nach dem Zusammenbruch des landesherrlichen Kirchenregiments im Jahre 1918 behielten sie ihre Gebiete weitgehend bei, weshalb sie nicht deckungsgleich mit den heutigen Bundesländern sind. Jede Landeskirche ist selbstständig und verfügt über eine eigene Ordnung sowie ein eigenes Bekenntnis, welches entweder lutherisch, reformiert oder uniert ist. Als Dachorganisation fungiert seit 1945 die „Evangelische Kirche in Deutschland“ (EKD).

Die Bezeichnung ‚evangelisch‘ betont dabei das von der Reformation wiederentdeckte Evangelium, dessen Wert und Inhalt man in der katholischen Kirche verdunkelt sah. Wie auch bei den anderen Konfessionsfamilien (katholisch, orthodox) ist diese Bezeichnung nicht exklusiv zu verstehen, sondern drückt den gewählten Schwerpunkt aus. Charakteristisch für alle evangelischen Kirchen ist das sola-scriptura-Prinzip, demzufolge die Heilige Schrift alles für den Glauben Notwendige enthält und keiner Ergänzung durch kirchliche Überlieferungen o.ä. bedarf. Andere typisch evangelische Merkmale wie etwa die Beschränkung auf die evangeliumsgemäßen Sakramente (Taufe und Abendmahl) leiten sich aus diesem Prinzip ab. Dasselbe gilt für die übrigen Prinzipien reformatorischer/evangelischer Theologie: sola fide („allein durch den Glauben“), sola gratia („allein durch Gnade“) und solus Christus („allein Christus“).[1]

[1] Die Grundelemente reformatorischer Theologie werden in andere Kursen ausführlich behandelt, daher werden sie hier nur angedeutet.