5.1.5. Freie evangelische Gemeinden (FeG)

Die erste „Freie evangelische Gemeinde“ in Deutschland wurde durch den Kaufmann Hermann Heinrich Grafe (1818 -1869) gegründet. Grafe lernte während eines beruflichen Aufenthaltes in Lyon die Église évangélique libre kennen. Zurück in Elberfeld, wollte er seine Erlebnisse und Erkenntnisse innerhalb der dortigen reformierten Gemeinde umsetzen, scheiterte jedoch an der landeskirchlichen Realität. Grafe lehnte es ab, gemeinsam mit Menschen in einer Gemeinde zu sein und Abendmahl zu feiern, die er nicht für wahre Gläubige hielt. So entschied er sich, eine eigene Gemeinde nach biblischen Grundsätzen zu bauen, was ihm 1854 gelang. Schnell entstanden in Deutschland weitere Freie Gemeinden, die sich 1874 in Wuppertal zum „Bund Freier evangelischer Gemeinden“ zusammenschlossen. Heute gehören dem Bund über 400 Gemeinden mit etwa 40.000 Mitgliedern an. Die einzelnen Gemeinden verfügen über eine hohe Selbstständigkeit.

Freie evangelische Gemeinden teilen die wesentlichen die Erkenntnisse der Reformation, über eigene Bekenntnisse verfügen sie nicht. Der wesentliche Unterschied zu den Landeskirchen liegt in der besonderen Betonung des persönlichen Glaubenszeugnisses. Nur ‚echte‘ Christen können Mitglieder der Gemeinde werden. Die Säuglingstaufe wird abgelehnt, allerdings wird nicht auf einer erneuten Taufe bestanden.