5.1.4 Reformation

Obwohl es über die genaue Bedeutung der ‚Erbsünde‘ zum Streit zwischen den Reformatoren und der katholischen Kirche kam, wurde sie als grundlegendes Konzept nie in Frage gestellt. Im Gegenteil, Martin Luther empfand diese Lehre als so zentral, dass sie im Augsburger Bekenntnis, dem ersten reformatorischen Bekenntnis der Geschichte (1530), an die zweite Stelle gesetzt wurde:

„Weiter wird bei uns gelehrt, daß nach Adams Fall alle Menschen, die natürlich geboren werden, in  Sünden  empfangen und geboren werden, das ist, daß sie alle von Mutterleibe an voll böser Lust und Neigung sind und von Natur aus keine wahre Gottesfurcht und keinen wahren  Glauben  an  Gott  haben  können: daß auch dieselbe  angeborene Seuche und Erbsünde wahrhaftig  Sünde  sei,  und  alle die unter den ewige Zorn Gottes verdamme, die nicht durch die Taufe und den heiligen Geist neu geboren werden. Daneben werden verworfen die Pelagianer und andere, die die Erbsünde nicht für Sünde halten, damit sie die Natur fromm machen durch natürliche Kräfte, zu Schmach dem Leiden und Verdienst Christi.“