5.1.1. Name

Der Begriff ‚Freikirchen‘ ist vor allem im deutschen Sprachraum üblich, um diese von den evangelischen Landeskirchen zu unterscheiden, die über Verträge (siehe Kapitel V) mit dem Staat verbunden sind. In den meisten anderen Ländern ist eine derartige Unterscheidung überflüssig, da es dort ausschließlich ‚Freikirchen‘ gibt.

Evangelische Freikirchen teilen in der Regel die theologischen Grundsätze der Reformation (Schriftprinzip, Rechtfertigung aus Glauben etc.). Daher werden in diesem Kapitel nur jene theologischen Charakteristika erwähnt, die eine Eigenart der jeweiligen Kirche darstellen.

Die Anordnung erfolgt chronologisch nach dem Zeitpunkt der jeweiligen Gründung.