4.1.5. Die unierten Landeskirchen

Im Jahre 1817, anlässlich des 300. Jubiläums der Reformation, erließ der preußische König Friedrich Wilhelm III. einen Aufruf zur Vereinigung der reformierten und lutherischen Gemeinden in seinem Reich. Im Jahre 1821 entstand die (unierte) Evangelische Kirche in Preußen. Da es sich jedoch um eine von oben verordnete Union handelte, kam es nie zu theologischen Einigungsgesprächen und somit auch nie zu einem gemeinsamen Bekenntnis. Die meisten Gemeinden behielten daher ihre konfessionelle Prägung bei, ein uniertes Bewusstsein kam kaum auf. Aufgrund dieser historischen Entwicklung befinden sich noch heute die meisten unierten Landeskirchen auf ehemals preußischem Gebiet. Allerdings gab es auch Unionen ‚von unten‘, etwa in der Pfalz und in Baden.

Die 2003 gegründete Union Evangelischer Kirchen (UEK) fungiert als Dachverband der 12 unierten Landeskirchen und bildet den größten landeskirchlichen Zusammenschluss innerhalb der EKD.