4.1.3. Die lutherischen Landeskirchen

Die lutherischen Kirchen gehören zu den wenigen Konfessionen dieser Welt, die nach ihrem Gründer benannt sind – und das, obwohl Luther selbst dies immer abgelehnt hat. Überhaupt hatten er und seine ersten Mitstreiter gar nicht vor, eine eigene Kirche zu gründen, sondern die bestehende zu reformieren. Es kam anders, nicht zuletzt aufgrund der Unterstützung der Fürsten. Bereits in den Jahren 1526/1527 führten Johann von Sachsen und Philipp von Hessen in ihren Gebieten flächendeckend die ‚neue‘ Lehre sowie eine entsprechende Gottesdienstordnung (in deutscher Sprache) ein. 1530 wurde mit dem Augsburger Bekenntnis noch einmal der Versuch unternommen, die Einheit der Kirche zu retten, doch auch dieser scheiterte. Im Jahre 1555 wurde durch den Augsburger Religionsfrieden schließlich das Prinzip cuius regio, eius religio festgeschrieben, das die landeskirchliche Struktur in Deutschland bis heute geprägt hat (s.o.)

Typisch für die Gottesdienste der lutherischen Kirchen (weltweit) ist ihre Nähe zur katholischen Messe. Im Augsburger Bekenntnis heißt es: „Die Messe ist von den Evangelischen nicht abgeschafft worden, sondern wird mit größerer Andacht als bei den Widersachern gehalten. Die gottesdienstlichen Formen sind nicht merklich geändert worden.“ Auch die Gestaltung des Kirchenraums zeigt eine Kontinuität mit der katholischen Tradition. Was den lutherischen Gottesdienst von der katholischen Messe allerdings stark unterscheidet, ist die Zentralstellung der Predigt, die gegenüber der Feier der Eucharistie enorm aufgewertet wurde.

Innerhalb Deutschlands sind die lutherischen Kirchen in der Vereinigten Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD) zusammengeschlossen, die 1948 in Eisenach gegründet wurde. Der VELKD gehören sieben Landeskirchen mit insgesamt 9,5 Millionen Mitgliedern an. Weltweit sind die Lutheraner im Lutherischen Weltbund organisiert. Er wurde 1947 gegründet und zählt inzwischen 148 Mitgliedskirchen in 99 Ländern, denen über 74 Millionen Mitglieder angehören.